Donnerstag, 21. Januar 2010

Wirtschaftsprüfung im spanischen Recht - Auditoría de Cuentas

Wozu überhaupt Wirtschaftsprüfung?

Bei der Wirtschaftsprüfung (auditoría de cuentas) geht es darum, das Finanzgebaren von Unternehmen durch einen unabhängigen Experten zu überprüfen. Damit soll die formale und sachliche Korrektheit der Angaben sichergestellt werden. Dieser Kontrollmechanismus ist notwendig und angebracht, da die Finanzlage eines Unternehmens nicht nur die Gesellschaft an sich, sondern zudem die einzelnen Gesellschafter sowie Dritte beeinflusst, welche Geschäftsbeziehungen zu dem Unternehmen aufgenommen haben.

Die Wirtschaftsprüfung beschränkt sich dabei auf die Überprüfung der Buchhaltung und der Bilanzierung, prüft aber nicht die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.

Es wird zwischen den folgenden Arten von Prüfungen unterschieden:
  • Jahresabschlussprüfung
  • Zwischenabschlüsse (erforderlich etwa bei Unternehmensveräusserungen, Umwandlungen, Fusionen und anderen Strukturveränderungen)
  • Sonderpüfungen zur Aufdeckung vermuteter Unregelmässigkeiten

Rechtsgrundlagen

Anwendbar sind in erster Linie das Wirtschaftsprüfungsgesetz (Ley de auditoría de cuentas 19/1988 – LAC) sowie die Wirtschaftsprüfungsordnung (Reglamento 1636/1990,– RAC). Weitere Vorschriften zur Wirtschaftsprüfung finden sich im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) und in den Gesetzen über die Aktiengesellschaft (LSA), über die GmbH (LSRL) sowie in der Handelsregisterverordnung (RRM).