Montag, 1. März 2010

Poderes - Vollmachten

Grundsätzlich können Vollmachten in Spanien formlos erteilt werden. Gerade für die wichtigsten und gebräuchlichsten Vollmachten gelten jedoch Ausnahmen und eine notarielle Beurkundung ist erforderlich.
Notarielle Beurkundung ist u.a. erforderlich bei
  • Prozessvollmachten (poderes para pleitos);
  • Vollmachten zur Verwaltung von Vermögensgegenständen;
  • Generalvollmachten (poderes generales).
Anders als im deutschen Recht muss auch die Vollmacht für ein Rechtsgeschäft, dass seinerseits in notarieller Urkunde zu errichten ist, notariell beurkundet werden.
Besonderheiten gelten schliesslich bei der Ausstellung von Vollmachten durch Kaufleute und Handelsgesellschaften. Alle von ihnen erteilten Vollmachten mit generellem Inhalt sind ins Handelsregister einzutragen.

1 Kommentar:

  1. Interessanter Blog. Ich bin mich gerade für mein Master Studium in Barcelona diesen Herbst am vorbereiten. Dazu sind Ihre informativen Artikel sehr hilfreich. Danke!
    Vielleicht darf man mal zum Arbeitsmarkt von Juristen in Barcelona ein paar Fragen stellen?
    Grüsse
    Ivo

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