Freitag, 30. Oktober 2009

Firmengründung in Spanien

Seit geraumer Zeit ist Spanien für die Deutschen nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel, sondern auch ein vielversprechender Markt und interessant, um sich geschäftlich zu etablieren.

Argumente für die Gründung einer Gesellschaft in Spanien sind vielfältig. Neben der Absicht, geschäftliche Aktivitäten in Spanien aufnehmen zu wollen, ist zumeist das geringe Erfordernis an Kapital ausschlaggebend, dass zur Firmengründung in Spanien erforderlich ist. Während beispielsweise in Deutschland für die Errichtung einer GmbH mindestens 25.000,- Euro Stammpakital aufgebracht werden müssen, reichen in Spanien bereits 3005,06 Euro als Stammkapital für die Gründung einer S.L. aus.

Wenn Sie sich für die Gründung einer spanischen Gesellschaft interessieren, berate ich Sie gerne über die Möglichkeiten.
Ähnlich wie im deutschen Recht gibt es auch in Spanien verschiedene Gesellschaftsformen, die Ihnen zur Gründung Ihrer Firma zur Verfügung stehen. Die häufigsten und beliebtesten Formen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in Spanien Sociedad de responsabilidad limitada (oder kurz S.L.) heisst, und die Aktiengesellschaft, die in Spanien Sociedad anónima (oder kurz S.A.) heisst.

Bei der Auswahl der passenden Gesellschaftsform bin ich Ihnen gerne behilflich und zeige Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile für Ihre persönliche Situation und die Bedürfnisse Ihrer geplanten Unternehmung auf.
Wenn Sie sich dann für die Gründung einer konkreten Gesellschaft entschieden haben, biete ich Ihnen bei der Umsetzung kompetente Unterstützung und Betreuung. Ich erledige für Sie die notwendigen Formalitäten und führe erforderlich werdenden Geschäftsgänge aus, wie beispielsweise die Einholung eines Namenszertifikats vom zentralen Handelsregister in Madrid, die Vorbereitung der notariellen Gründungsurkunde, die Erstellung der Gesellschaftssatzung usw.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen