SL | SA | |
Kapital | Das Stammkapital beträgt mindestens 3.005,06 Euro. Bei Gründung der Gesellschaft muss bereits das gesamte Stammkapital aufgebracht sein. | Das Stammkapital beträgt mindestens 60.101,21 Euro. Bei Gesellschaftsgründung müssen mindestens 25 % davon aufgebracht sein. |
Anteile | Das Gesellschaftskapital ist in Gesellschaftsanteile aufgeteilt. Gesellschaftsanteile können nicht an der Börse gehandelt werden. | Das Gesellschaftskapital ist auf Aktien verteilt. Die Aktien können an der Börse gehandelt werden. |
Übertragung von Anteilen | Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen erfolgt in öffentlicher Urkunde vor einem Notar. Die Übertragung auf Dritte (außer auf Verwandte und Gesellschafter) ist nur beschränkt möglich. | Gesellschaftsanteile können auf verschiedene Art übertragen werden. Dabei kann nur die Übertragung von Namensaktien beschränkt werden. |
Ausgabe von Anleihen | Die Ausgabe von Anleihen ist nicht erlaubt. | Die Ausgabe von Anleihen ist erlaubt. |
Geschäfts-führung | Die Art der Geschäftsführung ist flexibel und kann in der Gesellschaftssatzung offen gelassen werden. Geschäftsführer können auf unbestimmte Zeit bestimmt werden. | Die Art der Geschäftsführung muss in der Satzung festgelegt werden. Eine spätere Änderung setzt also eine Satzungsänderung voraus. Geschäftsführer können auf maximal 6 Jahre bestimmt werden. |
Satzungs-änderung | Die Änderung der Gesellschaftssatzung muss nicht in der Zeitung veröffentlicht werden. | Jedwede Satzungsänderung bedarf einer Veröffentlichung in der Zeitung. |
Freitag, 30. Oktober 2009
Unterschiede SL und SA
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen