Freitag, 30. Oktober 2009

Unterschiede SL und SA


SL
SA
Kapital
Das Stammkapital beträgt mindestens 3.005,06 Euro.
Bei Gründung der Gesellschaft muss bereits das gesamte Stammkapital aufgebracht sein.
Das Stammkapital beträgt mindestens 60.101,21 Euro.

Bei Gesellschaftsgründung müssen mindestens 25 % davon aufgebracht sein.


Anteile
Das Gesellschaftskapital ist in Gesellschaftsanteile aufgeteilt.
Gesellschaftsanteile können nicht an der Börse gehandelt werden.
Das Gesellschaftskapital ist auf Aktien verteilt. 

Die Aktien können an der Börse gehandelt werden.

Übertragung von Anteilen
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen erfolgt in öffentlicher Urkunde vor einem Notar.
Die Übertragung auf Dritte (außer auf Verwandte und Gesellschafter) ist nur beschränkt möglich.
Gesellschaftsanteile können auf verschiedene Art übertragen werden.

Dabei kann nur die Übertragung von Namensaktien beschränkt werden.
Ausgabe von Anleihen
Die Ausgabe von Anleihen ist nicht erlaubt.
Die Ausgabe von Anleihen ist erlaubt.
Geschäfts-führung
Die Art der Geschäfts­führung ist flexibel und kann in der Gesellschafts­satzung offen gelassen werden. 


Geschäftsführer können auf unbestimmte Zeit bestimmt werden.
Die Art der Geschäftsführung muss in der Satzung festgelegt werden. Eine spätere Änderung setzt also eine Satzungs­änderung voraus.
Geschäftsführer können auf maximal 6 Jahre bestimmt werden.
Satzungs-änderung
Die Änderung der Gesellschafts­satzung muss nicht in der Zeitung veröffentlicht werden.
Jedwede Satzungsänderung bedarf einer Veröffentlichung in der Zeitung.


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