Freitag, 30. Oktober 2009

Gründung einer SL - Schritt 1: Namensbescheinigung

Erster Schritt auf dem Weg zur Gründung einer spanischen GmbH ist die Einholung einer Namensbescheinigung. Hierbei handelt es sich um ein Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass der angestrebte Gesellschaftsname noch nicht von einer anderen Gesellschaft in Spanien besetzt ist.

Dieses Namenszertifikat (auch Negativzertifikat genannt) ist beim zentralen Handelsregisters in Madrid von einem der Gründungsgesellschafter zu beantragen.
Der Gesellschaftsname kann frei erfunden sein, solange ihm die Endung S.L. oder S.R.L. (für: Sociedad de Responsabilidad Limitada) hinzugefügt wird. Um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen, können bei der Antragstellung bis zu drei Namensalternativen aufgeführt werden.

Das Negativzertifikat bestätigt nicht nur, dass der gewünschte Name noch nicht vergeben ist, sondern reserviert diesen auch für den Antragsteller für die Dauer von sechs Monaten. Allerdings verliert das Zertifikat selbst bereits drei Monate nach der Ausstellung seine Gültigkeit. Kann die Errichtung der Gesellschaft nicht innerhalb dieser Frist vollzogen werden, besteht die Möglichkeit, ein neues Zertifikat auf den reservierten Namen zu beantragen. Der Antragsteller sollte hierfür das abgelaufene Zertifikat beifügen.

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