Freitag, 30. Oktober 2009

Gründung einer spanischen GmbH - Überblick

Die Gründung einer spanischen GmbH (SL - Sociedad Limitada) vollzieht sich in den folgenden Schritten:

  1. Schritt: Namensbescheinigung
    Registrierung und Reservierung des Namens der zukünftigen Gesellschaft beim Zentralen Handelsregister in Madrid

  2. Schritt: Bankbescheinigung
    Eröffnung eines Bankkonto und Einzahlung des kompletten Stammkapitals gegen Erhalt einer entsprechenden Bankbescheinigung

  3. Schritt: Identifikationsnummer
    Beantragung von Identifikationsnummern (NIE bzw. NIF) für alle zukünftigen ausländischen Gesellschafter bzw. Verwalter

  4. Schritt: Gesellschaftssatzung
    Ausarbeitung einer Gesellschaftssatzung

  5. Schritt: Notarielle Gründungsurkunde
    Errichtungsakt vor dem Notar unter Vorlage der Bankbescheinigung und Einreichung der Satzung

  6. Schritt: Veröffentlichung & Eintragung
    Eintragung der neuen Gesellschaft im Handelsregister sowie Veröffentlichung im BORME etc.

  7. Schritt: Gründungssteuer
    Zahlung der Gründungssteuer (1 % des Stammkapitals)

  8. Schritt: Identifikationsnummer
    Beantragung einer Identifikations- und Steuernummer (NIF) für die neu gegründete Gesellschaft

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