Montag, 2. November 2009

Gründung einer SL - Schritt 2: Bankbescheinigung

Bei einer Bargründung muss das Gesellschaftskapital bereits bei der Gründung der S.L. zur Verfügung stehen, also auf ein Bankkonto der Gesellschaft eingezahlt sein.

Zweiter Schritt auf dem Weg zur Gründung einer spanischen GmbH ist demnach die Eröffnung eines Bankkontos im Namen der zu gründenden Gesellschaft. Auf dieses Konto muss noch vor der eigentlichen Gründung durch notarielle Gründungsurkunde das gesamte Gesellschaftskapital gegen Erhalt einer Bankbescheinigung eingezahlt werden.

Mithilfe der Bankbescheinigung kann dem Notar später beim notariellen Gründungsakt nachgewiesen werden, dass das Gesellschaftskapital tatsächlich aufgebracht wurde. Ohne Vorlage der Bankbescheinigung wird der Notar die Gründung verweigern.

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