Montag, 2. November 2009

Gründung einer SL - Schritt 3: Identifikationsnummer

Gesellschafter und Geschäftsführer einer spanischen GmbH können auch Nichtspanier sein. Diese müssen jedoch bei den spanischen Behörden angemeldet sein. Denn nach spanischem Recht muss jede natürliche oder juristische Person mit wirtschaftlichen oder beruflichen Interessen und Tätigkeiten in Spanien eine persönliche Identifikationsnummer inne haben. Sollten Sie beim notariellen Gründungsakt keine Identifikationsnummer vorweisen können, so wird der Notar die Gründung der Gesellschaft schlichtweg ablehnen.

Dritter Schritt auf dem Weg zur Gründung einer spanischen GmbH ist demnach die Beantragung einer solchen Identifikationsnummer für alle ausländischen Gesellschaftsgründer und Geschäftsführer.

Natürliche Personen beantragen den NIE (Número de Identidad de Extranjeros). Juristische Personen beantragen den NIF (Número de Identificación Fiscal). Beide Nummern können entweder direkt in Spanien (persönlich oder durch einen Vertreter) oder bei den spanischen Konsulaten am Aufenthaltsort beantragt werden.

Deutsche (und andere Europäer) beantragen die NIE in Barcelona seit dem 3.11.2009 wieder hier:
C/ Balmes, 192
08006 Barcelona

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9:00 - 14:00 Uhr.
und bringen am besten gleich das ausgefüllte Formular Ex-14 in zweifacher Ausfertigung mit.
Das Formular kann hier heruntergeladen werden:

http://www.mir.es/SGACAVT/modelos/extranjeria/modelos_extranje/ex_14.pdf


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen