Mittwoch, 4. November 2009

Gründung einer SL - Schritt 4: Gesellschaftssatzung

Des weiteren muss die Satzung der zu gründenden Gesellschaft vorbereitet werden. Diese enthält u.a. die Regelungen hinsichtlich des Gesellschaftszwecks und des Sitzes, der Verpflichtungen der Gesellschafter, der Vertretung der Gesellschaft und der Geschäftsführung, der Verteilung von Gewinnen und Verlusten etc.
Die Satzung sollte stets von einem Anwalt nach ausführlicher Beratung erstellt werden, damit sie den Wünschen und Bedürfnissen der zu gründenden Firma und ihrer Gesellschafter gerecht werden kann.

Zum Mindestinhalt einer Satzung gehören:
  • Bestimmung des Gesellschaftsnamens
    (kann frei erfunden werden, muss jedoch mit der Endung S.L. oder S.R.L. versehen sein)
  • Bestimmung des Gesellschaftszwecks
    (möglichst umfassend, damit alle in Zukunft erforderlichen Aktivitäten darunter fallen)
  • Bestimmung des Sitzes der Gesellschaft
    (muss in Spanien sein)

  • Bestimmung von Gesellschaftskapital und Gesellschaftsanteilen der einzelnen Gesellschafter
    (Mindestkapital = 3.005,06)
  • Bestimmung der Dauer der Gesellschaft und ggf. ihres Auflösungsdatum
    (idR auf unbestimmte Zeit)
  • Bestimmung der Art der Geschäftsführung (administración)

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