Die Gesellschaft muss in notarieller Urkunde gegründet werden. Alle Gesellschafter müssen der Gründung persönlich oder mittels eines Bevollmächtigten zustimmen.
Aus der Gründungsurkunde müssen hervorgehen:
- die Identität der Gesellschafter,
- der Wille, eine Gesellschaft zu gründen,
- der Name der zu gründenden Gesellschaft,
- das Stammkapital, sowie Art und Höhe der jeweiligen Gesellschaftsbeiträge und
- die Identität der anfänglichen Verwalter.
Des Weiteren sind dem Notar die folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Namensbescheinigung des Zentralen Handelsregisters in Madrid
- Satzung der zu gründenden Gesellschaft
- bei Bargründung: Bankbescheinigung über die Enzahlung des Stammkapitals;
bei Sachgründung: Auflistung der einzubringenden Gegenstände und deren Wert - NIE, wenn ausländische natürliche Personen zu Gesellschaftern oder Geschäftsführer werden
- NIF sowie Auszug aus dem Heimathandelsregister, wenn ausländische juristische Personen zu Gesellschaftern werden
- Formular D1-A bezüglich Auslandsinvestitionen
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