Mittwoch, 11. November 2009

Gründung einer SL - Schritt 5: Notarielle Gründungsurkunde

Die Gesellschaft muss in notarieller Urkunde gegründet werden. Alle Gesellschafter müssen der Gründung persönlich oder mittels eines Bevollmächtigten zustimmen.

Aus der Gründungsurkunde müssen hervorgehen:
  • die Identität der Gesellschafter,
  • der Wille, eine Gesellschaft zu gründen,
  • der Name der zu gründenden Gesellschaft,
  • das Stammkapital, sowie Art und Höhe der jeweiligen Gesellschaftsbeiträge und
  • die Identität der anfänglichen Verwalter.

Des Weiteren sind dem Notar die folgenden Unterlagen vorzulegen:
  • Namensbescheinigung des Zentralen Handelsregisters in Madrid
  • Satzung der zu gründenden Gesellschaft 
  • bei Bargründung: Bankbescheinigung über die Enzahlung des Stammkapitals;
    bei Sachgründung: Auflistung der einzubringenden Gegenstände und deren Wert
  • NIE, wenn ausländische natürliche Personen zu Gesellschaftern oder Geschäftsführer werden
  • NIF sowie Auszug aus dem Heimathandelsregister, wenn ausländische juristische Personen zu Gesellschaftern werden
  • Formular D1-A bezüglich Auslandsinvestitionen

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