Donnerstag, 18. Februar 2010

Die spanische Zivilprozessordnung

Ley de Enjuiciamiento Civil

Das spanische Zivilprozessrecht ist im Ley de Enjuiciamento Civil (kurz LEC) geregelt. Diese Zivilprosessordnung ist erst im Jahre 2001 in Kraft getreten und hat das Verfahrensrecht grundlegend reformiert
Mit der Reform wurden eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensrechts, sowie eine Stärkung von Mündlichkeits- und des Unmittelbarkeitsprinzip verfolgt.

Die spanische Zivilprozessordnung unterteilt sich in:
  • Allgemeiner Teil;
    (Regeln zu Zuständigkeit usw.)
  • Erkenntnisverfahren (los procesos declarativos), wobei die folgenden beiden Arten zu unterscheiden sind
    • Ordentliches Verfahren (juicio ordinario);
      u.a. bei Klagen, deren Streitwert 3000,- € übersteigt, Klagen aus Mietrecht (Ausnahme: Räumungsklagen), gegen Gesellschaftsbeschlüsse, aus Wettbewerbsrecht, etc.
    • Mündliches Verfahren (juicio verbal);
      u.a. bei Klagen, bis zum Streitwert von 3000,. €, bei Räumungsklagen, Besitzschutzklagen, Unterhaltsklagen, etc.
  •  Zwangsvollstreckung (la ejecución forzosa) und
  • Besondere Verfahrensarten, u.a.
    • Mahnverfahren und
    • Wechselprozess.

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