Montag, 1. Februar 2010

IVA - Die spanische Umsatzsteuer

IVA - Impuesto sobre el valor añadido

Bei der IVA handelt es sich um eine Umsatzsteuer, also eine Steuer, die auf den Austausch von Leistungen (d.h. den Kauf von Gütern sowie die Erbringung von Dienstleistungen) gezahlt werden muss. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Mehrwertsteuer.
Die IVA ist eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und wirtschaftlich Belasteter nicht identisch sind. Steuerschuldner sind alle Unternehmer, die ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten. Sie sind verpflichtet, ihren Preisen die IVA hinzuzurechnen und die eingenommene Steuer an die zuständige Steuerbehörde abzuführen.

Man unterscheidet drei Arten der IVA (general, reducido und superreducido), welche sich durch den anwendbaren Prozentsatz unterscheiden.
Regelsteuersatz (IVA general):
Allgemeiner Umsatzsteuersatz, der auf alle Güter und Dienstleistungen anwendbar ist, es sei denn, ein reduzierter Steuersatz greift ausnahmsweise ein.
Der Regelsteuersatz liegt derzeit noch bei 16 %, wird sich aber im Juli 2010 auf 18 % erhöhen.
(Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Mehrwertsteuersatz seit 2007 bei 19 %).
Ermäßigter Steuersatz (IVA reducido):
Der ermäßigte Steuersatz ist unter anderem auf Produkte für den menschlichen oder tierischen Verzehr, auf Wasser, Gas, Pflanzen und Blumen, Rollstühle und Prothesen sowie auf Häuser und Wohnungen anzuwenden. Des Weiteren ist der ermäßigte Steuersatz u.a. auf die folgenden Dienstleistungen anzuwenden: Passagiertransport, Hotel- und Gaststättenservice, Reinigung, Beerdigung, Durchführung von Sport-, Theater-, Zirkus, Konzert- und anderen künstlerische Veranstaltungen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt derzeit noch 7 %, wird sich aber im Juli 2010 auf 8 % erhöhen.
(Zum Vergleich: In Deutschland beträgt der ermäßigte Steuersatz 7 %).
Sonderermäßigter Steuersatz (IVA superreducido):
Während in Deutschland nur der Regelsteuersatz sowie ein ermäßigter Steuersatz bekannt sind, gibt es in Spanien darüber hinaus noch einen zusätzlichen, weiter ermäßigten Steuersatz. Hiervon erfasst werden nur Grundnahrungsmittel wie Milch, Eier, Käse, Obst und Gemüse, Getreide sowie Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften.
Der sonderermäßigte Steuersatz liegt bei 4 % und wird sich anders als der IVA general und reducido in absehbarer Zeit nicht erhöhen.

1 Kommentar:

  1. Hallo,

    Wenn ein spanisches Untermehmen an ein deutsches Untermehmen eine Rechnung stellt, muss dann die IVA auch berechnet werden und wenn ja, kann das deutsche Unternehmen diese Steuer in Deutschland nicht absetzen?

    mfg

    Steinbeck

    AntwortenLöschen