Montag, 1. Februar 2010

Spanisches Steuerrecht – Die wichtigsten Steuerarten

IVA - Impuesto sobre el valor añadido
Bei der IVA handelt es sich um eine Umsatzsteuer, also eine Steuer, die auf den Austausch von Leistungen (Kauf von Gütern; Erbringung von Dienstleistungen) gezahlt werden muss. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Mehrwertsteuer.
Man unterscheidet drei Arten der IVA (general, reducido und superreducido), welche sich durch den anwendbaren Prozentsatz unterscheiden. Der Regelsteuersatz (IVA general) liegt derzeit noch bei 16 %, wird sich aber im Juli 2010 auf 18 % erhöhen.
(Zum Vergleich: In Deutschland beträgt der Mehrwertsteuersatz seit 2007 bei 19 %).
IRPF - Impuesto sobre la renta de las personas físicas
Die IRPF ist eine direkte Besteuerung des Einkommens in Spanien ansässiger natürlicher Personen und vergleichbar mit der deutschen Einkommenssteuer.
Besteuert wird die Gesamtheit des Einkommens einer Person, also alle Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit und unternehmerischer Betätigung, sowie alle Kapitalerträge. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab und liegt zwischen 24 % bei niedrigen Einkommen und 43 % als Höchstsatz.
(Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei ca. 47,5 %).
IS – Impuesto sobre sociedades
Die IS ist die direkte Besteuerung in Spanien ansässiger Unternehmen und juristischer Personen. Besteuert wird auch hier die Gesamtheit der Einkünfte der Unternehmen. Der Regelsteuersatz beträgt 35 %.
ITP / AJP – Impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos documentados
Bei der ITP / AJP handelt es sich um einer Steuer, die bei der Übertragung von bestimmten Rechtsgütern oder dem Begründen von Rechten anfällt. Besteuert werden unter anderem der Kauf eines Hauses oder eines Autos, die Errichtung, Fusion, Spaltung oder Auflösung einer Gesellschaft und andere gesellschaftsrechtliche Vorgänge, sowie die Errichtung von notariellen Urkunden.
Plusvalía – Impuesto sobre el incremento de valor de los terrenos de naturaleza urbana
Bei der Plusvalía handelt es sich um eine Besteuerung der Wertsteigerung von städtischen Grundstücken, Häusern und Wohnungen, die bei jeder Übertragung (also Verkauf, Schenkung und Erbschaft) sowie bei jeder Errichtung oder Übertragung von dinglichen Rechten anfällt.
IBI – Impuesto sobre bienes inmuebles (auch Contribución genannt)
Alle Eigentümer von unbeweglichem Vermögen müssen jedes Jahr eine Grundsteuer an ihre Gemeinde entrichten. Betroffen sind sowohl städtische, als auch ländliche Immobilien und besteuert wird die blosse Eigentümerschaft.
IP - Impuesto sobre el patrimonio
Hierbei handelt es sich um eine Vermögenssteuer, welche die durchschnittliche Bevölkerung nicht betrifft. Voraussetzung ist ein Jahresmindesteinkommen von über 108.182,18 €. Der Steuersatz steigt mit zunehmendem Vermögen und beträgt zwischen 0,2 und 2,5 % des Einkommens.
ISD - Impuesto de sucesiones y donaciones
Diese Schenkungs- und Erbschaftssteuer fällt immer dann an, wenn Erben aufgrund des Todes einer anderen Person Rechtsgüter erwerben oder wenn Personen eine Schenkung erhalten, die einen bestimmten Wert übersteigen.

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